Diese Neuerungen bringt das Klimapaket für Hauseigentümer

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Das Klimapaket ist im November durch Bundestag und Bundesrat gegangen und wird in seinen wesentlichen Punkten bald umgesetzt werden. Das Ziel des Klimapakets besteht darin, den CO2-Ausstoß einzugrenzen. Auf diese Weise soll das Klima zukünftig geschont werden. Auch das Wohnen und das Bauen sollen durch die neuen Regelungen klimaschonender werden.

In Deutschland haben Gebäude einen hohen Beitrag am CO2-Austoß. Sie machen ganze 14 Prozent der Gesamtemission aus. Somit fallen 26 Prozent der gesamten Energie hierzulande auf Heizung und Warmwasser. Diese Werte sollen zukünftig reduziert werden. Das soll durch neue Regelungen zu Heizungen, Sanierungen und Energiepreisen ermöglicht werden. Der Anteil am gesamten CO2-Ausstoß durch den Gebäudesektor betrug 2017 noch 132 Tonnen. Bis zum Jahr 2030 soll dieser Wert auf 70 Tonnen reduziert werden. Die ersten Veränderungen für die Bundesbürger sollen in diesem Jahr in Kraft treten.

Viele Sanierungsmaßnahmen sollen künftig durch Förderungen attraktiv gemacht werden. Dazu zählen der Austausch von alten Fenstern gegen Wärmeschutzfenster, aber auch die Dämmung von Dächern und Außenwänden. Hauseigentümer sollen von Steuererleichterungen profitieren. Sie sollen für alle Steuerklassen gelten. Hauseigentümern soll über drei Jahre verteilt die Steuerschuld um 20 Prozent der Ausgaben für die Sanierung erlassen werden. Es soll auch eine Förderung durch die KfW möglich sein. Die bestehenden KfW-Förderprogrammen sollen um zehn Prozent erhöht werden.

Das Einbauen von Ölheizungen soll für Neubauten nicht mehr möglich sein. Das gilt insbesondere dann, wenn für ein Gebäude grundsätzlich auch eine klimafreundlichere Wärmeerzeugung durchführbar ist. Heizungen, die älter als 30 Jahre sind, müssen ausgetauscht werden. Für den Heizungsaustausch sollen Hauseigentümer bezuschusst werden. Hierdurch soll ein Anreiz geschaffen werden, alte Gas- und Ölheizungen gegen klimafreundlichere Anlagen zu ersetzen oder gleich erneuerbare Energie zu verwenden.  Eine Austauschprämie, die eine 40-prozentige Förderung beinhaltet, soll hier Anreize schaffen. Weiterhin sollen für den Heizungsaustausch Leasingprogramme gefördert werden. Das soll es auch für Haushalte mit geringem Einkommen ermöglichen, eine klimafreundlichere Variante zu wählen. Auch der Umstieg auf effiziente hybride Gasheizungen soll in den Fällen gefördert werden, wo kein Austausch auf erneuerbare Energien möglich ist. Hybride Gasheizungen nutzen anteilig erneuerbare Energien. Je nach Fall, lohnt es sich für Hausbesitzer auf klimafreundliche Heizquellen umzusteigen. Wird für die alte Ölheizung eine teure Reparatur fällig, wie ein neuer Tank oder ein Brenneraustausch, kann sich der Austausch finanziell rechnen.

Schließlich wird es zu einer Erhöhung der Heizöl- und Erdgaspreise kommen. Der Preisanstieg für Heizöl durch die CO2-Bepreisung wird 2030 rund 30 Prozent betragen. Für Erdgas wird der Preisanstieg 2030 bei 20 Prozent liegen. Es soll aber zu einer Senkung der Strompreiszulage für den Ausbau erneuerbarer Energien kommen. Hierdurch kann es in den Haushalten aber nur zu geringen Ersparnissen kommen. Weiterhin sind in Zukunft Energieberatungen für Wohngebäude vorgesehen. Das soll immer dann der Fall sein, wenn eine Immobilie ihren Eigentümer wechselt. Dann ist eine Beratung obligatorisch. Die Kosten hierfür werden von den geplanten Förderungen getragen.

Sie wollen wissen, wie sich eine klimafreundliche Sanierung auf den Verkaufspreis Ihrer Immobilie auswirken könnte? Kontaktieren Sie uns jetzt! Wir beraten Sie gern.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

 

Foto: © Droidworker/Depositphotos.com

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