Was Immobilienerben zum Grundbuch wissen sollten

2 Min.

Dieser Beitrag wurde am 25. Januar 2020 veröffentlicht und könnte veraltete Informationen enthalten.
blog author

Wer eine Immobilien-Erbschaft annimmt, muss das Grundbuch berichtigen lassen. Die Grundbuchakte wird vom zuständigen Amt gepflegt, in der Regel dem Amtsgericht. Im Grundbuch werden die Eigentümerverhältnisse an einem Grundstück (und dem gegebenenfalls darauf errichteten Gebäuden) festgehalten. Zudem sind darin Grundpfandrechte wie Hypotheken oder Grundschulden erfasst.

Für die Berichtigung müssen Sie als Nachlassempfänger einen schriftlichen Antrag einreichen: Sie lösen als neuer Eigentümer den Erblasser ab. Als Nachweis dafür, dass Sie rechtmäßig in dessen „Fußstapfen“ treten, dient der Erbschein. Hieraus gehen die Erbfolge und damit die Rechtmäßigkeit, dass Sie neuer Eigentümer sind, hervor.

Für die Ausstellung eines Erbscheins müssen Sie sich an Ihr zuständiges Nachlassgericht wenden. Gleichzeitig haben Sie mit dem Antrag die Richtigkeit ihrer Angaben gegenüber dem Nachlassgericht zu belegen. Hierfür müssen Sie entweder verschiedene Dokumente und Urkunden vorlegen wie den Todesschein, den Aufenthaltsort und die Staatsangehörigkeit des Verblichenen und möglicherweise belegen, dass es keinen Rechtsstreit um das Erbe gibt etc.

Sind diese Schriftstücke nicht oder nur schwer zu beschaffen, können Sie alternativ als Erbe eine eidesstattliche Versicherung gegenüber dem Gericht oder einem Notar abgeben. Hierfür wird eine separate Gebühr erhoben.

Auch für das Ausstellen des Erbscheins wird eine Gebühr fällig, die sich an der Nachlass-Höhe orientiert. Beläuft sich diese beispielsweise auf 100.000 Euro, liegt die Gebühr bei 546 Euro.

Geht aus einem Erbvertrag beziehungsweise Testament die Erbfolge eindeutig hervor, können auch diese Dokumente ausreichen. Dann ist kein Erbschein nötig und Sie sparen sich diese Kosten. Ob diese Schriftstücke ausreichen, sagt Ihnen ein Mitarbeiter des Nachlassgerichts.

Für diese Grundbuch-Berichtigung ist kein Notar notwendig, wie dies im Gegensatz dazu bei Immobilienverkäufen und anderen Aktivitäten, die eine Immobilie betreffen, der Fall ist. Die Umschreibung muss allerdings spätestens zwei Jahre nach dem Tod des Erbgebers erfolgen. Reichen Sie den Antrag später ein, erhebt das Amt eine zusätzliche Abgabe.

Sie haben noch Fragen zum Grundbuch? Wir beraten Sie gerne.

Foto: ra2studio

Kennen Sie schon
unsere Ratgeber?

blog author

Wohnen im Alter

Bewerten Sie jetzt Ihre Immobilie!

Kostenfrei | Unverbindlich

Unser Team

Klaus Seigel

Gesellschafter, Geschäftsführer
Dipl. Sachverständiger ( DIA)
mehr erfahren

0781 / 2026 - 53 seigel@immobilien-ernst.com

Fabian Huber

Prokurist
Dipl. Sachverständiger (DIA)
Dipl. Bankbetriebswirt Frankfurt School
Betriebswirt VWA
mehr erfahren

0781 / 2026 - 14 huber@immobilien-ernst.com

Bernhard Staiger

Prokurist und Leiter der Hausverwaltung

0781 / 2027 - 14 staiger@immobilien-ernst.com

Katrin Balbach

Prokuristin und Leiterin der Zweigstelle
Kühlungsborn

038293 / 643-20 balbach@immobilien-ernst.com

Anja Bruhn

Wohnungseigentumsverwaltung und Objektbetreuung
Kühlungsborn

038293 / 643 - 12 bruhn@immobilien-ernst.com

Nancy West

Wohnungseigentumsverwaltung und Objektbetreuung
Kühlungsborn

038293 / 643 - 11 west@immobilien-ernst.com

Tanja Kurfürst

Wohnungseigentumsverwaltung und Objektbetreuung
Zertifizierte Verwalterin IHK

0781 / 2027 - 13 kurfuerst@immobilien-ernst.com

Nadine Rosenstiel

Wohnungseigentumsverwaltung und Objektbetreuung
Zertifizierte Verwalterin IHK

0781 / 2027 - 15 rosenstiel@immobilien-ernst.com

Angela Rosenfeld

Assistentin der Geschäftsleitung

0781 / 2026 - 0 rosenfeld@immobilien-ernst.com

Stefan Gruninger

Wohnungseigentumsverwaltung und Objektbetreuung
Dipl. Betriebswirt (FH)

0781 / 2027 - 16 gruninger@immobilien-ernst.com

Mara Meier

Duale Studentin, Intern. Business Management B.A - Immobilienwirtschaft

0781 / 2027 - 0 meier@immobilien-ernst.com

Ann Christin Karcher

Immobilienvertrieb
Immobilienfachwirtin (IHK)
Diplom-Immobilienwirtin (DIA)
Bachelor of Arts (B.A.) Immobilien

0781 / 2026 - 10 karcher@immobilien-ernst.com

Alessia Trivieri

In Elternzeit - Intern. Business Management B.A - Immobilienwirtschaft

0781 / 2027 - 0 trivieri@immobilien-ernst.com

Michele Schulz

Wohnungseigentumsverwaltung und Objektbetreuung

0781 / 2027 - 17 schulz@immobilien-ernst.com

Etienne Echtler

Wohnungseigentumsverwaltung und Objektbetreuung
Immobilienkauffrau IHK

0781 / 2027 - 0 echtler@immobilien-ernst.com

Anja Liebenberg

Ferienwohnungsmanagement, Wohnungseigentumsverwaltung und Objektbetreuung

038293 / 643 - 13 liebenberg@immobilien-ernst.com

Angelina Ehret

In Ausbildung - Immobilienkauffrau IHK

0781 / 2026 - 0 ehret@immobilien-ernst.com

Anna Bischoff

Wohnungseigentumsverwaltung und Objektbetreuung
Immobilienwirtin (DIA)
Immobilienkauffrau IHK

0781 / 2027 - 11 bischoff@immobilien-ernst.com

Jule Sauer

In Ausbildung - Immobilienkauffrau IHK

0781 / 2026 - 0 sauer@immobilien-ernst.com

Justin Hergenreder

In Ausbildung - Immobilienkaufmann IHK

0781 / 2027 - 0 Hergenreder@immobilien-ernst.com