Was Sie als Teil einer Erbengemeinschaft beachten müssen

blog author

Wenn Sie nicht alleine eine Immobilie erben, sondern zusammen mit Ihren Geschwistern  oder den Kindern Ihres verstorbenen Ehepartners, dann bilden Sie eine Erbengemeinschaft.

Im Gegensatz zu einer Alleinerbschaft, bei der Sie als Rechtsnachfolger alleine und frei über alle Immobilienangelegenheiten entscheiden können, müssen Sie sich als Miterbe mit den anderen abstimmen. In der Praxis führt dies häufig zu Problemen und Streitigkeiten. Je mehr Personen einer Erbengemeinschaft angehören und diese dann noch in unterschiedlichen Städten oder Ländern leben, umso komplizierter gestalten sich häufig Abstimmungen. Denn bei wichtigen Entscheidungen, die die Immobilie tangieren, muss Einstimmigkeit herrschen. So etwa wenn die Immobilie verkauft werden soll. Denn dies ist eine grundlegende Veränderung des Erbes.

In anderen Bereichen, etwa beim Verwalten einer vermieteten Wohnung oder eines Hauses, genügen Mehrheitsentscheidungen. In dringenden Fällen, etwa bei der Reparatur eines undichten Daches oder einer kleinen Sanierung nach einem Wasserrohrbruch, darf jeder einzelne Miteigentümer entscheiden. Denn laut Gesetz ist jeder Miteigentümer verpflichtet, an einer „ordnungsgemäßen Verwaltung“ der Immobilie mitzuwirken.

Die Einkünfte der Immobilie, also die Mieteinnahmen, werden entsprechend den Erbanteilen der einzelnen Person, dem Einkommen des jeweiligen Miterben, zugerechnet.

Eine Erbengemeinschaft kann sich auch auflösen. Diesen Vorgang nennt man „vollständige Auseinandersetzung“. So können sich die Miterben darauf verständigen, die Erbmasse unter sich aufzuteilen. So könnte etwa ein Miterbe 80.000 Euro erhalten, ein anderer aus der Erbmasse zwei Pkw im Wert von insgesamt 80.000 Euro und ein Dritter die geerbte Eigentumswohnung, die einen Wert von ebenfalls 80.000 Euro hat. Wenn Sie den Wert der Immobilie für diesen Fall festlegen wollen, sollten Sie auf einen unabhängigen Gutachter zurückgreifen, der diesen festsetzt.

Zwar finden sich im Internet zahlreiche kostenlose Wertermittlungsrechner, diese sollten allerdings nur für eine grobe Ersteinschätzung des Immobilienwertes herangezogen werden. Auf deren Basis sollten keine Verträge geschlossen werden.

Außerdem endet eine Erbengemeinschaft, wenn der vorletzte Angehörige der Gemeinschaft durch Tod oder aufgrund einer Erbteilübertragung ausscheidet. Dann wird die verbleibende Person zum Alleinerben.

Sie wissen nicht, wie Sie als Erbengemeinschaft mit dem Erbe verfahren sollen? Wir beraten Sie gerne.

Foto: RichLegg

Kennen Sie schon
unsere Ratgeber?

blog author

Wohnen im Alter

Bewerten Sie jetzt Ihre Immobilie!

Kostenfrei | Unverbindlich

Unser Team

Klaus Seigel

Gesellschafter, Geschäftsführer, Dipl. Sachverständiger ( DIA)
mehr erfahren

0781 / 2026 - 53 seigel@immobilien-ernst.com

Fabian Huber

Prokurist, Dipl. Bankbetriebswirt
mehr erfahren

0781 / 2026 - 14 huber@immobilien-ernst.com

Bernhard Staiger

Prokurist und Leiter der Hausverwaltung

0781 / 2027 - 14 staiger@immobilien-ernst.com

Katrin Balbach

Prokuristin und Leiterin der Zweigstelle
Kühlungsborn

038293 / 643 - 0 balbach@immobilien-ernst.com

Anja Bruhn

Fachfrau für Eigentumsverwaltung
Kühlungsborn

038293 / 643 - 0 bruhn@immobilien-ernst.com

Nancy West

Expertin in Sachen Eigentumswohnungsverwaltung
Kühlungsborn

038293 / 643 - 0 west@immobilien-ernst.com

Tanja Kurfürst

Fachfrau für Eigentumsverwaltung

0781 / 2027 - 13 kurfuerst@immobilien-ernst.com

Nadine Rosenstiel

Expertin in Sachen Eigentumswohnungsverwaltung

0781 / 2027 - 15 rosenstiel@immobilien-ernst.com

Angela Rosenfeld

Assistentin der Geschäftsleitung

0781 / 2026 - 0 rosenfeld@immobilien-ernst.com

Stefan Gruninger

Fachmann für Eigentumsverwaltung

0781 / 2027 - 16 gruninger@immobilien-ernst.com

Sükrü-Can Fener

Experte in Sachen Eigentumsverwaltung

0781 / 2027 - 10 fener@immobilien-ernst.com

Nicole Hammig

Experte in Sachen Eigentumsverwaltung

0781 / 2027 - 17 hammig@immobilien-ernst.com

Caroline Jundt

Expertin für Vermietung Immobilienfachwirtin (IHK), Immobilienwirtin (DIA)

0781 / 2026 - 10 jundt@immobilien-ernst.com

Alessia Trivieri

Duale Studentin, Intern. Business Management B.A - Immobilienwirtschaft

0781 / 2027 - 0 trivieri@immobilien-ernst.com

Juliane Palsow

Fachfrau für Eigentumsverwaltung
Kühlungsborn

038293 / 643 - 0 palsow@immobilien-ernst.com

Etienne Echtler

Auszubildende zur Immobilienkauffrau

0781 / 2027 - 0 echtler@immobilien-ernst.com