Was unverheiratete Paare zum Immobilienkauf wissen müssen
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Wenn sich ein unverheiratetes Paar dazu entscheidet, gemeinsam eine Immobilie zu erwerben, gibt es vieles zu klären. Wer hat welchen Anteil an der Finanzierung? Wie ist das eigentlich mit dem Grundbucheintrag? Und was geschieht mit Haus oder Wohnung, wenn man sich trennt?
Es gibt zahlreiche rechtliche und finanzielle Aspekte, die unverheiratete Paare berücksichtigen sollten, da es für sie keine speziellen gesetzlichen Regelungen gibt, wie sie bei verheirateten Paaren existieren. Hier sind einige der wichtigsten Punkte, die Beachtung finden sollten:Eigentumsverhältnisse im Grundbuch
Die Eigentumsverhältnisse müssen klar definiert sein. Daher ist es essenziell, dass beide Partner im Grundbuch eingetragen sind, um ihre jeweiligen Rechte an der Immobilie zu sichern. Zudem werden dort die Miteigentumsanteile festgehalten, die sich nach dem finanziellen Beitrag jedes Partners richten.
Finanzielle Verantwortung und Haftung
Bei Kreditverträgen haften beide Partner gesamtschuldnerisch. Das bedeutet, jeder Partner ist nicht nur für seinen eigenen Anteil, sondern für die gesamte Kreditsumme verantwortlich. Dies kann problematisch werden, wenn das Paar sich trennt. Klaus Seigel vom Maklerbüro Arnold Ernst in Offenburg betont: „Es ist wichtig, die Haftungsrisiken genau zu prüfen.“ Was passiert, wenn ein Partner nicht mehr zahlen kann oder will? Diese Fragen sollten im Vorfeld geklärt werden.
Der Partnerschaftsvertrag als Absicherung
Unverheiratete Paare sind nicht durch das Ehe- oder Lebenspartnerschaftsrecht geschützt, daher empfiehlt sich ein Partnerschaftsvertrag. Darin sollte festgehalten werden, was im Trennungsfall mit der Immobilie geschieht. Wird sie verkauft oder darf einer der Partner darin wohnen bleiben? „Auch die Frage, ob einer den anderen auszahlt oder wie der Verkaufserlös aufgeteilt wird, sollte geregelt sein“, so Seigel. Eine Teilungsversteigerung sollte vermieden werden, da Immobilien dabei oft weit unter Wert versteigert werden.
Absicherung im Todesfall
Unverheiratete Partner haben kein gesetzliches Erbrecht. Stirbt einer der Partner, geht der Anteil an der Immobilie auf die gesetzlichen Erben über. Um dies zu verhindern, kann der überlebende Partner durch ein Testament oder einen Erbvertrag abgesichert werden. Eine Risikolebensversicherung zugunsten des Partners ist ebenfalls eine Möglichkeit, um finanzielle Belastungen im Todesfall zu mindern.
Schlussfolgerung: Vorbeugende Maßnahmen treffen
Die gemeinsame Anschaffung einer Immobilie durch ein unverheiratetes Paar erfordert eine gründliche rechtliche und finanzielle Planung. Es ist ratsam, sich rechtlich und steuerlich beraten zu lassen und klare vertragliche Regelungen zu treffen, um spätere Konflikte oder finanzielle Risiken zu vermeiden. Seigel rät: „Eine sorgfältige Planung ist unerlässlich, um spätere Konflikte zu vermeiden.“
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Hinweise
In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.
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