Eigenbedarf anmelden – eigentlich ganz einfach, oder?

3 Min.

Dieser Beitrag wurde am 19. August 2021 veröffentlicht und könnte veraltete Informationen enthalten.
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Sie haben vor längerer Zeit eine Eigentumswohnung als Anlageimmobilie erworben. Dort wohnen seit Jahren zuverlässige Mieter, zu denen Sie ein gutes Verhältnis aufgebaut haben. Jetzt aber braucht Ihre Tochter dringend eine Wohnung. Sie hat einige Zeit im Ausland studiert, nun kehrt sie zurück und will eine Familie gründen. Da scheint auf den ersten Blick nichts näher zu liegen, als den Mietern zu kündigen und Eigenbedarf anzumelden. Aber nicht in jedem Fall muss das die beste Lösung sein.

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Eigenbedarf können Sie für sich selbst, für Familienangehörige oder für Angehörige Ihres Haushaltes geltend machen. Aber auch hier müssen die gesetzlichen Rahmenbedingungen der deutschen Mieterschutzrechte beachtet werden.

Rechtliche Unsicherheiten bei Eigenbedarfskündigung

Bei Eigenbedarf gelten Kündigungsfristen zwischen drei und neun Monaten – abhängig davon, wie lange Ihre Mieter in der Wohnung leben. Für eine rechtssichere Kündigung muss der Vermieter außerdem im Kündigungsschreiben genau erklären, warum er die Wohnung selbst benötigt. Auch mit einer Eigenbedarfskündigung gehen also einige rechtliche Unsicherheiten einher. In Ihrem Fall könnten Ihre gekündigten Mieter Sie beispielsweise verdächtigen, den Eigenbedarf nur vorzutäuschen. Vielleicht zieht Ihre Tochter am Ende aus irgendeinem Grund doch nicht in die Wohnung ein. Schon riskieren Sie eine gerichtliche Auseinandersetzung, bei der Sie sich mit Schadenersatzforderungen wegen vorgetäuschten Eigenbedarfs konfrontiert sehen.

Alternativen durchdenken und vergleichen

Um Missverständnissen vorzubeugen: All das spricht nicht grundsätzlich gegen eine Eigenbedarfskündigung. Aber es ist empfehlenswert, auch Alternativen in Erwägung zu ziehen. Sprechen Sie doch einmal mit einem Makler über Ihre konkrete Situation. Dieser kann Ihnen eine schnellere, einfachere oder auch finanziell vorteilhaftere Lösung aufzeigen. Es lohnt sich mit Sicherheit, mit Hilfe der Marktkenntnis und Expertise eines Immobilienprofis ein klares Bild über Ihre verschiedenen Handlungsoptionen zu gewinnen – und genau durchzurechnen, mit welcher Variante Sie am besten fahren.

Wählen Sie die beste und nicht die naheliegendste Option!

Denkbar wäre es, Ihre vermietete Eigentumswohnung zu verkaufen und parallel dazu eine andere, leerstehende Wohnung zu kaufen. Vielleicht passt die andere Wohnung sogar besser zu den Bedürfnissen Ihrer Tochter. Gleichzeitig müssen Ihre Mieter nicht ausziehen, wenn sich ein Käufer findet, der das Mietverhältnis fortsetzt. Je nach Konstellation und finanzieller Situation kann es sich aber auch anbieten, die vermietete Wohnung auch für die Zukunft als Kapitalanlage zu behalten und für Ihre Tochter zusätzlich eine andere Wohnung zu kaufen oder zu mieten.

Denken Sie darüber nach, Eigenbedarf anzumelden? Sind Sie sich unsicher, ob dieser Schritt sinnvoll und zielführend ist, möchten Sie Fehler dabei vermeiden und sich zu möglichen Alternativen beraten lassen? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

Weitere Informationen finden Sie hier:

https://www.mietrecht.org/eigenbedarf/eigenbedarf-anmelden/

https://www.mietrecht.com/eigenbedarf-anmelden/

https://www.arag.de/rechtsschutzversicherung/vermieterrechtsschutz/mieter-kuendigen-eigenbedarf/

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © hanohiki/Depositphotos.com

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