Immobilie in der Scheidung: Wer bleibt, wer geht?
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Eine Scheidung bedeutet nicht nur das Ende einer Beziehung, sondern bringt oft erhebliche finanzielle Fragen mit sich – besonders, wenn es um das gemeinsame Zuhause geht. Wer darf bleiben, wer muss gehen? Und welche fairen Lösungen lassen sich für die gemeinsame Immobilie finden?
Bei einer Scheidung wird das gemeinsame Haus oft zum zentralen Streitpunkt, insbesondere wenn noch ein Hypothekendarlehen läuft. Die ehemaligen Partner müssen entscheiden, ob sie den Kredit weiterhin gemeinsam bedienen, ihn auf eine Person umschreiben lassen oder vorzeitig tilgen, was zusätzliche Kosten verursachen kann.
Kann keine Einigung erzielt werden, bleibt häufig nur die Zwangsversteigerung, die meist finanzielle Verluste mit sich bringt. Auch ein Verkauf sollte sorgfältig durchdacht werden, da steuerliche Aspekte wie die Spekulationssteuer oder die Grunderwerbsteuer berücksichtigt werden müssen. Um finanzielle Nachteile zu vermeiden, sollten alle Optionen gründlich geprüft werden.
Was bedeutet der Zugewinnausgleich?
Ohne einen Ehevertrag tritt automatisch die Zugewinngemeinschaft in Kraft. Dabei bleibt das Vermögen, das vor der Ehe bestand, bei jedem Partner, während während der Ehe erworbene Werte beiden gehören. Bei einer Scheidung wird das Anfangs- und Endvermögen verglichen, und der Partner, der mehr Zugewinn erzielt hat, muss einen Ausgleich zahlen. Immobilien, die während der Ehe gemeinsam erworben wurden, werden aufgeteilt, Erbschaften und Schenkungen bleiben unberücksichtigt.
Welche Optionen gibt es für das Haus nach der Scheidung?
Nach einer Scheidung stehen den ehemaligen Partnern verschiedene Möglichkeiten offen, das Immobilienvermögen zu verteilen.
Eine Realteilung ist möglich, wenn das Gebäude in zwei separate Wohneinheiten umgebaut werden kann. Alternativ kann das Haus verkauft und der Erlös nach Abzug von Schulden aufgeteilt werden. Ein Partner kann die Immobilie auch übernehmen, indem er den anderen auszahlt.
Es gibt auch die Möglichkeit der Vermietung, wobei die Mieteinnahmen aufgeteilt werden, oder der Übertragung auf volljährige Kinder, möglicherweise mit bestehenden Kreditverbindlichkeiten. Bei Uneinigkeit kann eine Zwangsversteigerung durchgeführt werden. Ein Wohnrecht ist ebenfalls denkbar, wenn ein Partner mietfrei im Haus bleibt.
Verteilung des Immobilienvermögens: Bewertung, Kreditübertragung und Verkauf
Der Wert der Immobilie wird ermittelt, indem vom Marktwert die bestehenden Schulden abgezogen werden. Der Partner, der auszahlt, übernimmt die Hälfte des bereinigten Wertes. “Um eine faire Basis für Verhandlungen zu schaffen, sollte der Wert der Immobilie von einem erfahrenen Experten objektiv geschätzt werden,” empfiehlt Klaus Seigel von Maklerbüro Arnold Ernst in Offenburg.
Wenn ein gemeinsamer Hypothekendarlehen besteht, muss die Bank zustimmen, um den Kredit auf den verbleibenden Partner zu übertragen. Ist dies nicht möglich, bleibt die Option, den Kredit gemeinsam weiterzuführen oder ihn vorzeitig abzulösen – was oft eine Vorfälligkeitsentschädigung nach sich zieht.
Für den Fall, dass ein Verkauf der Immobilie in Betracht gezogen wird, kann ein erfahrener Makler wertvolle Unterstützung bieten. “Ein Profi an Ihrer Seite macht den Verkaufsprozess deutlich reibungsloser und hilft Ihnen dabei, alle notwendigen Schritte effizient zu meistern,” so Seigel weiter.
Bei Fragen oder wenn Sie Unterstützung beim Verkauf Ihrer Immobilie benötigen, stehen wir als erfahrene Immobilienmakler in Offenburg und Umgebung gerne zur Verfügung und finden gemeinsam die beste Lösung für Sie.
Hinweise
In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.
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