Familienstreit vermeiden – Immobilie rechtzeitig vererben

2 Min.

Dieser Beitrag wurde am 17. August 2018 veröffentlicht und könnte veraltete Informationen enthalten.
blog author

Experten gehen davon aus, dass inzwischen jedes zweite Erbe eine Immobilie umfasst. Damit um das Erbe kein Streit entsteht, kümmern sich viele lieber schon zu Lebzeiten darum. Immobilien, Geld und Unternehmen können frühzeitig auf die Nachkommen übertragen werden. Jedoch gibt es hierbei auch Fallstricke.

Wenn Sie Ihr Erbe nicht im Testament geregelt haben, entscheidet der Gesetzgeber über die Erbfolge. Erben sind dann Ehepartner, Kinder oder Enkel, Eltern oder Geschwister. Geht das Erbe zum Beispiel an drei Kinder, würde es unter ihnen aufgeteilt. Jedes Kind bekäme also ein Drittel. Während Geld relativ einfach aufzuteilen ist, ist die Teilung einer Immobilie durch drei schon schwieriger. Nicht selten stellt das die Erben vor große Herausforderungen. Denn selbst wenn die Erben sich einig sind, kostet der Erbmarathon viel Zeit und Mühe.

Deswegen übertragen immer mehr Deutsche das Erbe schon zu Lebzeiten. In Behördensprache nennt sich das: Vorweggenommene Erbfolge. So können Sie erstens selber regeln, wer was bekommt. Und zweitens können Erbschaftssteuer und Pflichtteil reduziert werden. Lassen Sie sich hierbei jedoch besser von einem Immobilienprofi beraten. Das Vorerbe ist vor allem dann sinnvoll, wenn die Immobilie an bestimmte Personen, wie Ehegatten oder Kinder, übertragen werden soll. So können Sie zum Beispiel Ihren Kindern einen möglichst sorglosen Start in das Berufsleben ermöglichen oder den Ehepartner absichern.

Das Vorerbe ist dabei aber keine reine Schenkung. Denn sollte der Immobilienkredit noch nicht abgezahlt sein oder Schulden bestehen, werden diese mitübertragen. Außerdem ist eine Übertragung in der Regel auch an Bedingungen geknüpft. Denn wenn Sie Ihr gesamtes Vermögen – egal ob Geld oder Immobilien – zu Lebzeiten übertragen, geben Sie ja Ihre Existenzgrundlage aus der Hand. Deshalb ist es für Sie wichtig, Ihre Existenz zu sichern, indem Sie Rechte am Vermögen behalten. Denn es ist Ihnen erlaubt, das übertragene Vermögen zu nutzen und zu verwalten. Dies nennt sich Nießbrauchrecht. Es empfiehlt sich also, alle denkbaren Interessenlagen und Ihre Rechte am Vermögen im Übergabevertrag zu regeln.

Wenn Sie Ihre Immobilie vorzeitig an die künftigen Erben übertragen, wird meist ein lebenslanges Wohnrecht für den Vererbenden im Vertrag festgeschrieben. So kann Ihre Wohnung weder verkauft noch vermietet werden, solang Sie darin wohnen. Außerdem ist es ratsam, Rückforderungsrechte in den Vertrag aufzunehmen. Das ist dann wichtig, wenn der Erbe die Immobilie verkaufen will oder verschuldet ist. Sollte eine Privatinsolvenz drohen, können Sie Ihr Erbe zurückerhalten, damit es nicht gänzlich verloren geht.

Um hier als Erblasser den Überblick nicht zu verlieren, empfiehlt es sich, einen Immobilienprofi zu Rate zu ziehen. Dieser berät Sie, wie Sie Ihr Immobilien-Erbe am besten sichern.

Fragen Sie sich, was aus Ihrer Erbimmobilie werden soll? Kontaktieren Sie uns. Wir beraten Sie gern.

 

Foto: © MIND_AND_I

Kennen Sie schon
unsere Ratgeber?

blog author

Wohnen im Alter

Bewerten Sie jetzt Ihre Immobilie!

Kostenfrei | Unverbindlich

Unser Team

Klaus Seigel

Gesellschafter, Geschäftsführer
Dipl. Sachverständiger ( DIA)
mehr erfahren

0781 / 2026 - 53 seigel@immobilien-ernst.com

Fabian Huber

Prokurist
Dipl. Sachverständiger (DIA)
Dipl. Bankbetriebswirt Frankfurt School
Betriebswirt VWA
mehr erfahren

0781 / 2026 - 14 huber@immobilien-ernst.com

Bernhard Staiger

Prokurist und Leiter der Hausverwaltung

0781 / 2027 - 14 staiger@immobilien-ernst.com

Stefan Gruninger

Wohnungseigentumsverwaltung und Objektbetreuung
Dipl. Betriebswirt (FH)

0781 / 2027 - 16 gruninger@immobilien-ernst.com

Angela Rosenfeld

Assistentin der Geschäftsleitung

0781 / 2026 - 0 rosenfeld@immobilien-ernst.com

Nadine Rosenstiel

Wohnungseigentumsverwaltung und Objektbetreuung
Zertifizierte Verwalterin IHK

0781 / 2027 - 15 rosenstiel@immobilien-ernst.com

Tanja Kurfürst

Wohnungseigentumsverwaltung und Objektbetreuung
Zertifizierte Verwalterin IHK

0781 / 2027 - 13 kurfuerst@immobilien-ernst.com

Nancy West

Wohnungseigentumsverwaltung und Objektbetreuung
Kühlungsborn

038293 / 643 - 11 west@immobilien-ernst.com

Anja Bruhn

Wohnungseigentumsverwaltung und Objektbetreuung
Kühlungsborn

038293 / 643 - 12 bruhn@immobilien-ernst.com

Katrin Balbach

Prokuristin und Leiterin der Zweigstelle
Kühlungsborn

038293 / 643-20 balbach@immobilien-ernst.com

Mara Meier

Duale Studentin, Intern. Business Management B.A - Immobilienwirtschaft

0781 / 2027 - 0 meier@immobilien-ernst.com

Ann Christin Karcher

Immobilienvertrieb
Immobilienfachwirtin (IHK)
Diplom-Immobilienwirtin (DIA)
Bachelor of Arts (B.A.) Immobilien

0781 / 2026 - 10 karcher@immobilien-ernst.com

Alessia Trivieri

Duale Studentin, Intern. Business Management B.A - Immobilienwirtschaft

0781 / 2027 - 0 trivieri@immobilien-ernst.com

Juliane Palsow

Aktuell in Elternzeit

Etienne Echtler

Wohnungseigentumsverwaltung und Objektbetreuung, Immobilienkauffrau IHK

0781 / 2027 - 0 echtler@immobilien-ernst.com

Anja Liebenberg

Ferienwohnungsmanagement, Wohnungseigentumsverwaltung und Objektbetreuung

038293 / 643 - 13 liebenberg@immobilien-ernst.com

Angelina Ehret

In Ausbildung - Immobilienkauffrau IHK

0781 / 2026 - 0 ehret@immobilien-ernst.com

Anna Bischoff

Wohnungseigentumsverwaltung und Objektbetreuung
Immobilienwirtin (DIA)
Immobilienkauffrau IHK

0781 / 2027 - 11 bischoff@immobilien-ernst.com