Geerbtes Haus: Diese Steuern und Kosten erwarten Sie

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Eine Immobilie zu erben klingt nach Vermögenszuwachs, bringt jedoch auch finanzielle Verpflichtungen mit sich – von Erbschaftssteuer über Renovierungen bis zu laufenden Nebenkosten. Wer den Überblick über Steuern, Fristen und Unterhalt behält, trifft fundierte Entscheidungen und schützt das Erbe.

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Bevor Sie konkrete Schritte unternehmen, ist es ratsam, den Wert der Immobilie genau zu bestimmen. Ein unabhängiges Gutachten oder eine professionelle Marktanalyse bildet die Basis, um Freibeträge korrekt zu berechnen, den Finanzierungsbedarf abzuschätzen und realistische Verkaufspreise festzulegen. Ohne eine fundierte Bewertung kann es zu fehlerhaften Steuerbescheiden, langwierigen Streitigkeiten unter Miterben und unnötigen Verlusten von Zeit und Geld kommen. Klaus Seigel vom Maklerbüro Arnold Ernst betont: „Eine präzise Wertermittlung ist der Schlüssel, um spätere Komplikationen zu vermeiden.“

Wann wird Erbschaftssteuer fällig?

In Deutschland hängt die Erbschaftssteuer von zwei Faktoren ab: dem Verwandtschaftsverhältnis und dem geschätzten Immobilienwert. Ehepartner haben derzeit einen Freibetrag von 500.000 Euro, Kinder von 400.000 Euro, während Geschwister und Schwiegereltern nur 20.000 Euro geltend machen können. Überschreitet der Immobilienwert diese Grenzen, wird eine gestaffelte Steuer von sieben bis dreißig Prozent fällig. Wenn das Objekt das bisherige Familienheim darstellt und der überlebende Partner dort sofort einzieht oder wohnen bleibt, entfällt die Steuer komplett – für Kinder gilt dies bis zu einer Wohnfläche von 200 Quadratmetern. Klaus Seigel weist darauf hin: „Es ist entscheidend, das Erbe innerhalb von drei Monaten nach Kenntnis des Erbfalls dem Finanzamt zu melden, um Zuschläge zu vermeiden.“

Laufende Kosten bei geerbten Immobilien

Nach dem Steuerbescheid fallen die alltäglichen Kosten an. Grundsteuer, Gebäudeversicherung, Wartung und kleinere Reparaturen müssen auch bei Leerstand bezahlt werden. Diese fixen Ausgaben belaufen sich jährlich auf etwa ein bis zwei Prozent des Marktwerts. Hinzu kommen Kosten für Strom- und Heizungsbereitstellung, Schornsteinfeger, Müllabfuhr und eventuell Hausverwaltung. „Ohne solide Rücklagen kann ein geerbtes Haus schnell zur finanziellen Belastung werden“, warnt Klaus Seigel.

Steht das Haus länger leer, können Feuchtigkeitsschäden, Vandalismus oder neue Energieauflagen kostspielige Sanierungen erforderlich machen. Sollte noch ein alter Hypothekenkredit auf der Immobilie lasten, muss der Erbe die Raten übernehmen oder neu verhandeln.

Verkauf als Entlastungsoption

Wer weder selbst einziehen noch vermieten möchte, kann durch einen zeitnahen Verkauf klare Verhältnisse schaffen. Der Erlös und die Steuern sind kalkulierbar, laufende Kosten entfallen, und das Kapital wird verfügbar. Es ist jedoch wichtig, die Zehn-Jahres-Frist für die Spekulationssteuer zu beachten: Liegen zwischen dem Kauf durch den Erblasser und Ihrem Verkauf weniger als zehn Jahre, muss der Wertzuwachs versteuert werden, es sei denn, das Haus wurde im Verkaufsjahr und den beiden Vorjahren zu Wohnzwecken genutzt. Klaus Seigel empfiehlt: „Eine fachkundige Beratung durch einen erfahrenen Makler kann helfen, solche Fragen zu klären.“

Haben Sie Fragen zu Ihrem Erbe? Kontaktieren Sie uns – wir helfen Ihnen, Ihre Optionen zu verstehen und begleiten Sie bei Bedarf bis zum erfolgreichen Verkauf, der Sie finanziell entlastet.

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © toyotoyo/Depositphotos.com

 

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