Notar & Kaufvertrag: Was Verkäufer rechtlich beachten müssen

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Der Verkauf einer Immobilie wird erst mit der Unterschrift beim Notar rechtsgültig – bis dahin gilt es, juristisch alles richtig zu machen. Besonders Privatverkäufer sind unsicher, welche Vertragsklauseln wichtig sind und was im Notartermin passiert. Hier erfahren Verkäufer, worauf sie bei Kaufvertrag und Notartermin achten müssen, damit beim Abschluss alles glatt läuft.

Beim Immobilienverkauf lauern viele Tücken, die den Erfolg schmälern.

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Vertragsentwurf für den Immobilienverkauf: Worauf Verkäufer in Offenburg achten sollten

Bevor es zum Notartermin kommt, senden Notare den Beteiligten einen Entwurf des Kaufvertrags zur Prüfung. Verkäufer sollten diesen Entwurf gründlich durchgehen, um unliebsame Überraschungen beim Abschluss zu vermeiden. Es ist entscheidend, dass alle persönlichen Daten und die Beschreibung der Immobilie korrekt und vollständig sind. Spezielle Gegebenheiten wie Nießbrauchrechte, Wegerechte oder bestehende Mietverhältnisse müssen korrekt aufgeführt sein.

Falls besondere Absprachen mit dem Käufer getroffen wurden, etwa zur Übergabe des Objekts oder zum Verbleib von Inventar, sollten diese klar im Vertrag festgehalten werden. Ebenso ist es wichtig zu regeln, wer für eventuell anfallende Kosten, wie Grundbuchänderungen oder die Freistellung von Lasten, aufkommt. „Sollten Unklarheiten bestehen, ist es ratsam, rechtzeitig den Notar oder einen erfahrenen Immobilienexperten zu Rate zu ziehen, um spätere Konflikte zu vermeiden“, empfiehlt Klaus Seigel vom Maklerbüro Arnold Ernst in Offenburg.

Aufgaben des Notars: Prozess und Kosten im Überblick

Der Notar sorgt dafür, dass beide Parteien umfassend informiert und rechtlich abgesichert sind. Beim Notartermin wird der Vertrag vollständig vorgelesen, und alle wichtigen Klauseln werden verständlich erläutert. Käufer und Verkäufer können hier offene Fragen klären und mögliche Änderungen besprechen. „Erst wenn alle Punkte geklärt sind, wird der Vertrag unterzeichnet und notariell beglaubigt – damit wird der Verkauf rechtskräftig“, erklärt Klaus Seigel.

Die Notarkosten umfassen die Gebühren für die Erstellung des Vertragsentwurfs, die Beurkundung und die Grundbucheintragungen. Diese Kosten, die sich nach dem Wert der Immobilie richten und etwa 1,5 Prozent des Kaufpreises betragen, werden in der Regel vom Käufer getragen. „Es ist jedoch sinnvoll, individuelle Vereinbarungen frühzeitig zu treffen“, rät Klaus Seigel.

Verkaufssicherheit: Wichtige Vertragsklauseln für Verkäufer

Im Kaufvertrag sind verschiedene Klauseln enthalten, die dem Verkäufer rechtliche Sicherheit bieten. Neben der genauen Beschreibung der Immobilie und dem Kaufpreis sollten Verkäufer auf eine Haftungsbeschränkung bei Mängeln achten, besonders bei gebrauchten Immobilien. „Privatverkäufer schließen oft die Sachmängelhaftung aus, um sich vor späteren Forderungen wegen versteckter Mängel zu schützen, sofern keine arglistigen Täuschungen vorliegen“, so Klaus Seigel.

Eine weitere wesentliche Klausel betrifft die Zahlungsmodalitäten und deren Absicherung. Oft wird vereinbart, dass die Zahlung erst nach einer Auflassungsvormerkung im Grundbuch erfolgt, die den Käufer vor Zwischenverkäufen schützt. Verkäufer sollten auch festlegen, wann genau die Schlüsselübergabe erfolgt und welche Bedingungen dafür erfüllt sein müssen, wie die vollständige Zahlung des Kaufpreises.

Wenn Sie beim Verkauf Ihrer Immobilie in Offenburg unsicher sind und sicherstellen möchten, dass alles rechtlich korrekt abläuft, begleiten wir Sie vom ersten Schritt bis zur Übergabe und darüber hinaus. Kontaktieren Sie uns – so verkaufen Sie rechtlich einwandfrei und mit einem guten Gefühl.

 

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © djedzura/Depositphotos.com

 

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