Renovierung vor dem Verkauf – in vielen Fällen rentiert sich das!

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Dieser Beitrag wurde am 5. März 2021 veröffentlicht und könnte veraltete Informationen enthalten.
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Eigentümer, die ihre Immobilie demnächst verkaufen wollen, haben oft keine Lust, davor noch Zeit und Geld in Reparaturen oder Renovierungsarbeiten zu investieren. Das ist verständlich – sie ziehen ja eh bald aus und profitieren nicht mehr vom verbesserten Wohnkomfort. Im Hinblick auf den Verkaufserlös können sich bestimmte Sanierungsmaßnahmen vor dem Verkauf allerdings sehr wohl bezahlt machen. Genauer gesagt: Eine Renovierung lohnt sich immer dann, wenn die Kosten dafür unter der zu erwartenden Wertsteigerung liegen.

Auch wenn für den Einzelfall stets eine Profi-Kalkulation notwendig ist: Unter normalen Umständen können Sie davon ausgehen, dass sich eine Aufwertung Ihrer Immobilie durch Renovierung und Mängelbehebung für Sie rentiert. Das gilt sowohl für kleinere Schönheitsreparaturen wie Wände streichen und Fliesen erneuern als auch für kostenintensivere Maßnahmen wie Heizungsreparaturen oder Dachsanierungen. Sind dann ohnehin schon einmal Arbeiten geplant, bietet sich sogar in vielen Fällen eine Erhöhung des Standards an, zum Beispiel durch die Verlegung von Echtholzparkett anstelle des abgenutzten Laminats oder durch den Einbau einer hochwertigeren Badezimmerausstattung.

Mängel beeinträchtigen den Kaufpreis überproprotional

Größere Sanierungsarbeiten kosten zwar Geld, aber viele Interessenten, die eine Immobilie mit bestimmten Mängeln besichtigen, schätzen die Kosten wesentlich höher ein, als sie tatsächlich sind. Dementsprechend werden sie beim Kaufpreis sehr viel weniger zu zahlen bereit sein. Außerdem spielt es für viele Käufer eine wichtige Rolle, sofort nach dem Kauf in ihr neues Heim einziehen zu können – und dieses Heim soll dann eben auch sofort ohne Einschränkungen bewohnbar sein. Bei kleineren Reparaturen oder Renovierungen geht es vor allem um den so besonders wichtigen ersten Eindruck. Zeigt sich Ihr Objekt in einem gepflegten Zustand, wird es bei Kaufinteressenten viel stärker den Wunsch wecken, diese Immobilie schon bald ihr Eigen nennen zu können. Denn Interessenten, für die Ihre Immobilie ernsthaft infrage kommt, beginnen bei der Besichtigung, sich in Gedanken schon häuslich darin einzurichten. Bereits kleine Defizite wie ein Stück abgeplatzte Tapete oder ein paar Kratzer im Fußbodenbelag stören überproportional bei diesem Prozess. Das Resultat ist auch hier, dass Käufer versuchen werden, den Preis nach unten zu drücken.

Genau kalkulieren und Verkaufserlös deutlich steigern

Um das Kosten-Nutzen-Verhältnis einer Renovierung vor dem Verkauf abschätzen zu können, müssen Sie zwei Unbekannte miteinander vergleichen: die Kosten für die erforderlichen Renovierungsarbeiten und die Wertsteigerung, die daraus für Ihre Immobilie erwächst. Die entstehenden Kosten lassen sich anhand von Kostenvoranschlägen einschlägiger Handwerksbetriebe relativ gut kalkulieren. Um wie viel sich der Immobilienwert erhöht, ist hingegen für einen Großteil der Eigentümer kaum abzusehen. Empfehlenswert ist daher, eine Experteneinschätzung einzuholen. So können Sie ausschließen, dass die Sanierung teurer wird, als der zusätzliche Verkaufspreis tatsächlich einbringt. Zur Orientierung: Wenn es durch die durchgeführten Arbeiten gelingt, die Ausstattung Ihrer Immobilie von „normal“ auf „gehoben“ zu verbessern, können Sie eine Wertsteigerung von etwa 15 bis 20 Prozent erzielen.

Möchten Sie wissen, ob sich eine Sanierung Ihrer Immobilie vor dem Verkauf lohnt? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

Weiterführende Informationen:

https://www.focus.de/immobilien/experten/sebastian_wagner/hausverkauf-diese-renovierungsmassnahmen-lohnen-sich_id_5978572.html

https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestandsimmobilie/F%C3%B6rderprodukte/F%C3%B6rderprodukte-f%C3%BCr-Bestandsimmobilien.html

https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/1410/publikationen/2019-05-23_cc_22-2019_wohnenundsanieren_hintergrundbericht.pdf

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © Patryk_Kosmider /Depositphotos.com

 

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